Jugendtraining 21.04.2010
Die Plätze in Wehrstedt sind fertig, somit findet das Jugendtrainig ab sofort draußen statt. Die Trainigszeiten bleiben vorerst gleich.Saisoneröffung gefährdet
Aufgrund der mangelhaften Beteiligung der Abteilungsmitglieder sind die Tennisplätz immer noch nicht fertiggestellt. Somit sind die Saisoneröffnung am 24.04. und die ersten Heimspiele gefährdet.
Es sind gerade die Hälfte der Mitglieder, die Arbeitseinsätze leisten müssen, erschienen, so dass an den vergangenen Wochenenden die Plätze leider nur zum Teil fertiggestellt werden konnten.
Aus diesem Grund steht nun ein weiterer Arbeitseinsatz am kommenden Samstag den 17. April an. Die Mitglieder melden sich bitte telefonisch bei Sören Siedlaczek (0178/30 60 768) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Vielen Dank nochmals an Helfer, die freiwillig geholfen haben, sowie an Mitglieder, die die doppelte Anzahl von Stunden auf sich genommen haben und versucht haben die fehlenden Kräfte so gut wie möglich zu ersetzen.
Wenn also der Saisonstart nicht ausfallen soll und die Arbeit nicht wieder auf die gleichen (wenigen) Rücken verteilt werden soll, meldet Euch bitte an und helft uns die Plätz fertig zu stellen. Schließlich will jeder von uns auch in diesem Sommer auf vernünftigen Plätzen Tennis spielen.
Der Vorstand
Es sind gerade die Hälfte der Mitglieder, die Arbeitseinsätze leisten müssen, erschienen, so dass an den vergangenen Wochenenden die Plätze leider nur zum Teil fertiggestellt werden konnten.
Aus diesem Grund steht nun ein weiterer Arbeitseinsatz am kommenden Samstag den 17. April an. Die Mitglieder melden sich bitte telefonisch bei Sören Siedlaczek (0178/30 60 768) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Vielen Dank nochmals an Helfer, die freiwillig geholfen haben, sowie an Mitglieder, die die doppelte Anzahl von Stunden auf sich genommen haben und versucht haben die fehlenden Kräfte so gut wie möglich zu ersetzen.
Wenn also der Saisonstart nicht ausfallen soll und die Arbeit nicht wieder auf die gleichen (wenigen) Rücken verteilt werden soll, meldet Euch bitte an und helft uns die Plätz fertig zu stellen. Schließlich will jeder von uns auch in diesem Sommer auf vernünftigen Plätzen Tennis spielen.
Der Vorstand
Training 14.04.2010
Da die Tennisplätze noch nicht fertiggestellt sind, findet das Jugendtraining am 14.04.2010 nochmals in der Halle statt.
Saisoneröffung 2010
Wie jedes Jahr in dieser Zeit wird demnächst die Tennis-Sommersaison auf unserer
Anlage eröffnet. Und zwar wollen wir am
24. April 2010 um 13:30 Uhr
mit einem Kuddel-Muddel-Trunier beginnen.
Anlage eröffnet. Und zwar wollen wir am
24. April 2010 um 13:30 Uhr
mit einem Kuddel-Muddel-Trunier beginnen.
Bei der Verpflegung wollen wir diesmal andere Wege beschreiten. Es gibt etwas Neues
und etwas Altes. Beim Alten bleibt es beim Kaffee und Kuchen. Für diesen sorgt der
Vorstand. Das Neue ist die Mitbringparty. Statt einer Umlage bringt jeder, der bei der
Saisoneröffnung mitmacht etwas zum Essen mit. Sei es einen Salat, oder Snacks,
oder Schnitzel, oder etwas Vegetarisches, oder, oder, oder …
Jeder bringt einfach etwas mit, was er selbst mag und mit den anderen teilen möchte.
Wir hoffen so auf ein vielfältiges und abwechslungsreiches Buffetmenü.
Baguettes und Brote werden einfachheitshalber von uns besorgt.
Alle Teilnehmer, die sich sportlich an dem Turnier beteiligen möchten, sollten sich möglichst
bald bei Jens Eichhoff anmelden. Dies könnt Ihr
per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Telefon (05121 999200) tun.
Euer Vorstand
und etwas Altes. Beim Alten bleibt es beim Kaffee und Kuchen. Für diesen sorgt der
Vorstand. Das Neue ist die Mitbringparty. Statt einer Umlage bringt jeder, der bei der
Saisoneröffnung mitmacht etwas zum Essen mit. Sei es einen Salat, oder Snacks,
oder Schnitzel, oder etwas Vegetarisches, oder, oder, oder …
Jeder bringt einfach etwas mit, was er selbst mag und mit den anderen teilen möchte.
Wir hoffen so auf ein vielfältiges und abwechslungsreiches Buffetmenü.
Baguettes und Brote werden einfachheitshalber von uns besorgt.
Alle Teilnehmer, die sich sportlich an dem Turnier beteiligen möchten, sollten sich möglichst
bald bei Jens Eichhoff anmelden. Dies könnt Ihr
per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Telefon (05121 999200) tun.
Euer Vorstand
P.S. Da es am ersten Arbeitseinsatztag sehr nass war, konnten nur die Außenanlagen in Schuss gebracht werden. An den Tennisplätzen konnte leider nicht gearbeitet werden. Daher bitten wir nochmals Alle, die helfen wollen und Alle, die ihre Arbeitsstunden noch abarbeiten müssen, sich am 10. April ab 9:00 Uhr auf unserer Anlage einzufinden.
Sommersaison 2010 Erwachsene
Für die Sommersaison 2010 spielen im Erwachsenenbereich folgende Mannschaften für den SV Eintracht Bad Salzdetfurth:
Herren, Herren II, Herren 30 und Herren 40
Die Spielzeit beginnt am 1.5. und erstreckt sich bis zum 19.6. (22.8., wenn man die Ausweichtermine berücksichtigt).
Quicklinks des "the Leage" Systems:
Mannschaft | Liga |
Herren | 2. Bezirksklasse 01 H |
Herren II | 2. Kreisliga HI |
Herren 30 | 2. Bezirksklasse 01 H |
Herren 40 | 2. Kreisliga HI |
Die Sommersaison 2010 steht vor der Tür
Hallo allerseits,
Die neue Saison fängt bald an. Und damit wir mit dem Tennisspielen bald loslegen können, brauchen wir zunächst Euch und Eure Arbeitskraft. An folgenden Tagen sind Arbeitseinsätze ab 9:00 Uhr auf unserer Tennisanlage geplant:
· Samstag, den 27.03.2010
· Samstag, den 10.04.2010
Nach dem harten Winter wird es sicherlich viel zu tun geben, so dass wir jede helfende Hand gut gebrauchen können. Schließlich wollen wir doch alle bis zur der Saisoneröffnung die Tennisplätze fertig haben. Für alle männlichen Mitglieder über 18 Jahren ist es eine gute Gelegenheit die Arbeitsstunden abzuarbeiten. Alle anderen jüngeren Mitglieder sind wie in den letzten Jahren auch herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.
Da sich die Planung der Arbeitseinsätze in den letzten Jahren etwas zäh gestaltet hat, bitten wir alle männlichen und volljährigen Mitglieder sich bei uns zu melden. Bitte teilt uns mit an welchen der beiden Termine Ihr anwesend sein könnt. Zu diesem Zweck schreibt Sören eine Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und falls kein Internet vorhanden ist, ruft ihn bitte an (0178 3060768).
Wir hoffen auf viele Hände, die uns helfen die Plätz für die neue Saison zu präparieren. Es wäre schön, wenn sich ins Besondere zu dem ersten Termin am 27.03. viele Vereinsmitglieder auf unserer Anlage einfinden würden, da dort erfahrungsgemäß die meiste Arbeit anfällt.
Der Vorstand
Die neue Saison fängt bald an. Und damit wir mit dem Tennisspielen bald loslegen können, brauchen wir zunächst Euch und Eure Arbeitskraft. An folgenden Tagen sind Arbeitseinsätze ab 9:00 Uhr auf unserer Tennisanlage geplant:
· Samstag, den 27.03.2010
· Samstag, den 10.04.2010
Nach dem harten Winter wird es sicherlich viel zu tun geben, so dass wir jede helfende Hand gut gebrauchen können. Schließlich wollen wir doch alle bis zur der Saisoneröffnung die Tennisplätze fertig haben. Für alle männlichen Mitglieder über 18 Jahren ist es eine gute Gelegenheit die Arbeitsstunden abzuarbeiten. Alle anderen jüngeren Mitglieder sind wie in den letzten Jahren auch herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.
Da sich die Planung der Arbeitseinsätze in den letzten Jahren etwas zäh gestaltet hat, bitten wir alle männlichen und volljährigen Mitglieder sich bei uns zu melden. Bitte teilt uns mit an welchen der beiden Termine Ihr anwesend sein könnt. Zu diesem Zweck schreibt Sören eine Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und falls kein Internet vorhanden ist, ruft ihn bitte an (0178 3060768).
Wir hoffen auf viele Hände, die uns helfen die Plätz für die neue Saison zu präparieren. Es wäre schön, wenn sich ins Besondere zu dem ersten Termin am 27.03. viele Vereinsmitglieder auf unserer Anlage einfinden würden, da dort erfahrungsgemäß die meiste Arbeit anfällt.
Der Vorstand
Änderung der Geschäftsordnung 2010
Änderung der Geschäftsordnung
(Fettgedruckte Passage ist die Änderung) Die alte Geschäftsordnung kann hier eingesehen werden.
IV. Mitgliederversammlung und Vorstand
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Abteilung. In ihr haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleiches Stimmrecht. Aktives und passives Wahlrecht zur Delegiertenversammlung besteht nur in einer Abteilung der SV “Eintracht“.
2. Anträge werden zum Beschluss erhoben, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag stimmt. Änderung von Satzung und Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
3. Der Abteilungsvorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsperioden vom 1. Vorsitzenden, dem Sportwart sowie dem Schrift- und Pressewart enden immer in ungeraden Kalenderjahren. Die Amtsperioden vom 2. Vorsitzenden, dem Jugendwart sowie dem Kassen- und Mitgliedswart enden immer in geraden Kalenderjahren. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, benennt der restliche Vorstand ein kommissarisches Ersatzmitglied.
4. Der Abteilungsvorstand besteht aus sechs Mitgliedern. Zum Vorstand wählbar ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, das dem Verein SV “Eintracht“ und der Tennisabteilung mindestens zwei Jahre angehört. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle einer Stimmengleichheit besitzt der 1. Vorsitzende zwei Stimmen. Für besondere Aufgaben kann der Vorstand Beisitzer ohne Stimmrecht hinzuziehen.
(Fettgedruckte Passage ist die Änderung) Die alte Geschäftsordnung kann hier eingesehen werden.
IV. Mitgliederversammlung und Vorstand
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Abteilung. In ihr haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleiches Stimmrecht. Aktives und passives Wahlrecht zur Delegiertenversammlung besteht nur in einer Abteilung der SV “Eintracht“.
2. Anträge werden zum Beschluss erhoben, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag stimmt. Änderung von Satzung und Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
3. Der Abteilungsvorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsperioden vom 1. Vorsitzenden, dem Sportwart sowie dem Schrift- und Pressewart enden immer in ungeraden Kalenderjahren. Die Amtsperioden vom 2. Vorsitzenden, dem Jugendwart sowie dem Kassen- und Mitgliedswart enden immer in geraden Kalenderjahren. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, benennt der restliche Vorstand ein kommissarisches Ersatzmitglied.
4. Der Abteilungsvorstand besteht aus sechs Mitgliedern. Zum Vorstand wählbar ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, das dem Verein SV “Eintracht“ und der Tennisabteilung mindestens zwei Jahre angehört. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle einer Stimmengleichheit besitzt der 1. Vorsitzende zwei Stimmen. Für besondere Aufgaben kann der Vorstand Beisitzer ohne Stimmrecht hinzuziehen.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung der Abteilung Tennis
in der Sportvereinigung "Eintracht" von 1859 Bad Salzdetfurth e.V.
in der Sportvereinigung "Eintracht" von 1859 Bad Salzdetfurth e.V.
I. Organisation der Abteilung
1. Die Abteilung Tennis ist Bestandteil der Sportvereinigung “Eintracht“ von 1859 Bad Salzdetfurth e.V.; ihre Mitglieder gehören der SV “Eintracht“ an und sind an die Satzung des Vereines gebunden.
2. Die organisatorischen Fragen innerhalb der Abteilung sowie die abteilungsspezifischen Fragen werden durch diese Geschäftsordnung geregelt.
3. Die Abteilung trägt ihren Spielbetrieb auf der vereinseigenen Anlage im Ortsteil Wehrstedt aus. Es besteht eine Mitgliedschaft im Niedersächsischen Tennisverband.
4. Als Geschäftsjahr wird das Kalenderjahr bestimmt.
5. Soweit allgemeine Fragen in dieser Geschäftsordnung keine Regelung finden, gilt subsidiär die Geschäftsordnung der SV “Eintracht“.
II. Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis setzt die Mitgliedschaft im Verein SV “Eintracht“ voraus.
Dabei gibt es folgende Formen der Mitgliedschaft:
a. aktive Mitgliedschaft
b. passive Mitgliedschaft
c. Ehrenmitgliedschaft
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ergeben sich aus der Satzung der SV “Eintracht“, der Abteilungsgeschäftsordnung und den Beschlüssen der Mitglieder- und Delegiertenversammlung.
2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Abteilungsvorstand. Eine eventuelle Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf nicht der Angabe von Gründen. Die Daten des Antragstellers sind bei positivem Bescheid in ein Aufnahmeformular einzutragen und die Mitgliedschaft in der SV “Eintracht“ festzustellen oder bei Nichtmitgliedern zu beantragen.
3. Austritte aus der Abteilung sind dem Abteilungsvorstand schriftlich anzuzeigen. Für die Kündigung gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende.
III. Sport- und Spielbetrieb
1. Der Spielbetrieb sowie das Verhalten auf der Tennisanlage werden durch die jeweils gültigen und im Vereinszimmer ausgehängten Platz- und Spielordnungen geregelt.
2. Der Abteilungsbeitrag, der z. Zt. in Form eines Spielgeldes erhoben wird, dient zur Finanzierung der abteilungsspezifischen Aufgaben auf sportlichem und gesellschaftlichem Gebiet und zur Erhaltung der Sportanlage.
3. Spielgemeinschaften und Kooperationen mit anderen Tennisvereinen oder Abteilungen von Vereinen sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Anzeige und der Genehmigung durch den Abteilungsvorstand und den Vorstand der SV “Eintracht“. Voraussetzung solcher Spielgemeinschaften ist die Zugehörigkeit aller Mitglieder zu einem Tennis- oder übergeordneten Sportverein sowie die Mitgliedschaft im NTV.
IV. Mitgliederversammlung und Vorstand
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Abteilung. In ihr haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleiches Stimmrecht. Aktives und passives Wahlrecht zur Delegiertenversammlung besteht nur in einer Abteilung der SV “Eintracht“.
2. Anträge werden zum Beschluss erhoben, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag stimmt. Änderung von Satzung und Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
3. Der Abteilungsvorstand wird für jeweils zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, benennt der restliche Vorstand ein kommissarisches Ersatzmitglied.
4. Der Abteilungsvorstand besteht aus sechs Mitgliedern. Zum Vorstand wählbar ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, das dem Verein SV “Eintracht“ und der Tennisabteilung mindestens zwei Jahre angehört. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle einer Stimmengleichheit besitzt der 1. Vorsitzende zwei Stimmen. Für besondere Aufgaben kann der Vorstand Beisitzer ohne Stimmrecht hinzuziehen.
5. Vorstandsmitglieder sind:
Der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende,
der Sportwart,
der Jugendwart,
der Kassen- und Mitgliedswart und
der Schrift- und Pressewart.
Ihre Rechte und Pflichten sind wie folgt geregelt:
a. 1. Vorsitzender:
Er leitet die Mitgliederversammlung und stellt die Tagesordnung nach Abstimmung mit dem Abteilungsvorstand auf. Er lädt zu den Vorstandssitzungen ein und leitet diese. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt und können vom Vorsitzenden oder von der Mehrheit des Vorstandes einberufen werden. Der 1. Vorsitzende vertritt die Abteilung gegenüber dem Hauptverein und nach außen hin. Eine Vertretung in rechtlicher Hinsicht durch ihn
erfolgt, soweit der Hauptverein ihn insoweit ausdrücklich ermächtigt hat. Der 1. Vorsitzende verteilt die
anfallenden Aufgaben im Rahmen der Vorstandsarbeit auf die Mitglieder des Vorstandes.
b. 2. Vorsitzender:
Der 2. Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bei Verhinderung. Ihm obliegt die allgemeine Verwaltung sowie die Pflege und Wartung der Platz- und Clubraumanlage.
c. Sportwart
Der Sportwart regelt und leitet alle Angelegenheiten auf dem sportlichen Sektor mit Ausnahme des Jugendbereichs. Er stimmt die Termine der Mannschaften sowie Veranstaltungstermine nach Rücksprache mit den betroffenen Mannschaften und Mitgliedern und unter Berücksichtigung des Ausgewogenheitsgrundsatzes ab. Er ist weiter zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder im Tennissport.
d. Jugendwart
Der Jugendwart regelt und leitet alle Angelegenheiten auf dem sportlichen Sektor im Bereich der Jugendarbeit. Insbesondere obliegt ihm die Förderung der Jugendlichen auf sportlichem wie kulturellem Gebiet und die Betreuung im Trainings-, Wettspiel- und Veranstaltungsbetrieb.
e. Kassen- und Mitgliedswart
Der Kassen- und Mitgliedswart betreut die finanziellen Belange der Abteilung. Er stellt den Haushaltsplan auf, der vom Vorstand zu genehmigen ist. Im Rahmen dieses Haushaltsplanes leistet er die notwendigen Zahlungen, die im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss oder durch ausdrückliche schriftliche Ermächtigung des 1. Vorsitzenden bestätigt werden. Er zieht die Mitgliedsbeiträge ein, führt die Mitgliederlisten und Karteien und betreut die Mitglieder bei besonderen Anlässen. Die von ihm geführten Kassenbücher und Belege werden jährlich durch mindestens zwei gewählte Kassenprüfer auf ordnungsgemäße Führung geprüft.
f. Schrift- und Pressewart
Der Schrift- und Pressewart erledigt den allgemeinen Schriftverkehr der Abteilungen und führt auf Versammlungen und Sitzungen Protokoll. Weiter ist er für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung verantwortlich.
V. Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind an die Satzung des Hauptvereins SV “Eintracht“ und die Geschäftsordnung der Abteilung gebunden. Beschlüsse der Mitgliederversammlung binden alle Mitglieder, soweit diese Beschlüsse formell rechtmäßig zustande gekommen sind. Vorstandsbeschlüsse binden nach entsprechender Bekanntgabe alle Mitglieder, soweit auch hier die Rechtmäßigkeit des Beschlusses festgestellt ist.
VI. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 25.01.2000 in Kraft. Eine Ergänzung oder Änderung kann frühestens auf der folgenden Mitgliederversammlung erfolgen und bedarf einer 2/3-Mehrheit.
1. Die Abteilung Tennis ist Bestandteil der Sportvereinigung “Eintracht“ von 1859 Bad Salzdetfurth e.V.; ihre Mitglieder gehören der SV “Eintracht“ an und sind an die Satzung des Vereines gebunden.
2. Die organisatorischen Fragen innerhalb der Abteilung sowie die abteilungsspezifischen Fragen werden durch diese Geschäftsordnung geregelt.
3. Die Abteilung trägt ihren Spielbetrieb auf der vereinseigenen Anlage im Ortsteil Wehrstedt aus. Es besteht eine Mitgliedschaft im Niedersächsischen Tennisverband.
4. Als Geschäftsjahr wird das Kalenderjahr bestimmt.
5. Soweit allgemeine Fragen in dieser Geschäftsordnung keine Regelung finden, gilt subsidiär die Geschäftsordnung der SV “Eintracht“.
II. Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis setzt die Mitgliedschaft im Verein SV “Eintracht“ voraus.
Dabei gibt es folgende Formen der Mitgliedschaft:
a. aktive Mitgliedschaft
b. passive Mitgliedschaft
c. Ehrenmitgliedschaft
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ergeben sich aus der Satzung der SV “Eintracht“, der Abteilungsgeschäftsordnung und den Beschlüssen der Mitglieder- und Delegiertenversammlung.
2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Abteilungsvorstand. Eine eventuelle Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf nicht der Angabe von Gründen. Die Daten des Antragstellers sind bei positivem Bescheid in ein Aufnahmeformular einzutragen und die Mitgliedschaft in der SV “Eintracht“ festzustellen oder bei Nichtmitgliedern zu beantragen.
3. Austritte aus der Abteilung sind dem Abteilungsvorstand schriftlich anzuzeigen. Für die Kündigung gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende.
III. Sport- und Spielbetrieb
1. Der Spielbetrieb sowie das Verhalten auf der Tennisanlage werden durch die jeweils gültigen und im Vereinszimmer ausgehängten Platz- und Spielordnungen geregelt.
2. Der Abteilungsbeitrag, der z. Zt. in Form eines Spielgeldes erhoben wird, dient zur Finanzierung der abteilungsspezifischen Aufgaben auf sportlichem und gesellschaftlichem Gebiet und zur Erhaltung der Sportanlage.
3. Spielgemeinschaften und Kooperationen mit anderen Tennisvereinen oder Abteilungen von Vereinen sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Anzeige und der Genehmigung durch den Abteilungsvorstand und den Vorstand der SV “Eintracht“. Voraussetzung solcher Spielgemeinschaften ist die Zugehörigkeit aller Mitglieder zu einem Tennis- oder übergeordneten Sportverein sowie die Mitgliedschaft im NTV.
IV. Mitgliederversammlung und Vorstand
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Abteilung. In ihr haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleiches Stimmrecht. Aktives und passives Wahlrecht zur Delegiertenversammlung besteht nur in einer Abteilung der SV “Eintracht“.
2. Anträge werden zum Beschluss erhoben, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag stimmt. Änderung von Satzung und Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
3. Der Abteilungsvorstand wird für jeweils zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, benennt der restliche Vorstand ein kommissarisches Ersatzmitglied.
4. Der Abteilungsvorstand besteht aus sechs Mitgliedern. Zum Vorstand wählbar ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, das dem Verein SV “Eintracht“ und der Tennisabteilung mindestens zwei Jahre angehört. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle einer Stimmengleichheit besitzt der 1. Vorsitzende zwei Stimmen. Für besondere Aufgaben kann der Vorstand Beisitzer ohne Stimmrecht hinzuziehen.
5. Vorstandsmitglieder sind:
Der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende,
der Sportwart,
der Jugendwart,
der Kassen- und Mitgliedswart und
der Schrift- und Pressewart.
Ihre Rechte und Pflichten sind wie folgt geregelt:
a. 1. Vorsitzender:
Er leitet die Mitgliederversammlung und stellt die Tagesordnung nach Abstimmung mit dem Abteilungsvorstand auf. Er lädt zu den Vorstandssitzungen ein und leitet diese. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt und können vom Vorsitzenden oder von der Mehrheit des Vorstandes einberufen werden. Der 1. Vorsitzende vertritt die Abteilung gegenüber dem Hauptverein und nach außen hin. Eine Vertretung in rechtlicher Hinsicht durch ihn
erfolgt, soweit der Hauptverein ihn insoweit ausdrücklich ermächtigt hat. Der 1. Vorsitzende verteilt die
anfallenden Aufgaben im Rahmen der Vorstandsarbeit auf die Mitglieder des Vorstandes.
b. 2. Vorsitzender:
Der 2. Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bei Verhinderung. Ihm obliegt die allgemeine Verwaltung sowie die Pflege und Wartung der Platz- und Clubraumanlage.
c. Sportwart
Der Sportwart regelt und leitet alle Angelegenheiten auf dem sportlichen Sektor mit Ausnahme des Jugendbereichs. Er stimmt die Termine der Mannschaften sowie Veranstaltungstermine nach Rücksprache mit den betroffenen Mannschaften und Mitgliedern und unter Berücksichtigung des Ausgewogenheitsgrundsatzes ab. Er ist weiter zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder im Tennissport.
d. Jugendwart
Der Jugendwart regelt und leitet alle Angelegenheiten auf dem sportlichen Sektor im Bereich der Jugendarbeit. Insbesondere obliegt ihm die Förderung der Jugendlichen auf sportlichem wie kulturellem Gebiet und die Betreuung im Trainings-, Wettspiel- und Veranstaltungsbetrieb.
e. Kassen- und Mitgliedswart
Der Kassen- und Mitgliedswart betreut die finanziellen Belange der Abteilung. Er stellt den Haushaltsplan auf, der vom Vorstand zu genehmigen ist. Im Rahmen dieses Haushaltsplanes leistet er die notwendigen Zahlungen, die im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss oder durch ausdrückliche schriftliche Ermächtigung des 1. Vorsitzenden bestätigt werden. Er zieht die Mitgliedsbeiträge ein, führt die Mitgliederlisten und Karteien und betreut die Mitglieder bei besonderen Anlässen. Die von ihm geführten Kassenbücher und Belege werden jährlich durch mindestens zwei gewählte Kassenprüfer auf ordnungsgemäße Führung geprüft.
f. Schrift- und Pressewart
Der Schrift- und Pressewart erledigt den allgemeinen Schriftverkehr der Abteilungen und führt auf Versammlungen und Sitzungen Protokoll. Weiter ist er für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung verantwortlich.
V. Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind an die Satzung des Hauptvereins SV “Eintracht“ und die Geschäftsordnung der Abteilung gebunden. Beschlüsse der Mitgliederversammlung binden alle Mitglieder, soweit diese Beschlüsse formell rechtmäßig zustande gekommen sind. Vorstandsbeschlüsse binden nach entsprechender Bekanntgabe alle Mitglieder, soweit auch hier die Rechtmäßigkeit des Beschlusses festgestellt ist.
VI. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 25.01.2000 in Kraft. Eine Ergänzung oder Änderung kann frühestens auf der folgenden Mitgliederversammlung erfolgen und bedarf einer 2/3-Mehrheit.